Corona-Testkonzept

In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und unter Beachtung der veränderlichen Lage in der anhaltenden Coronavirus-Pandemie müssen Schwimmkursteilnehmer/-innen und Begleitpersonen dieser einen Nachweis über einen negativen Corona-Test (Selbsttest) erbringen.

Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und ist auch für Kinder ab sechs Jahren verpflichtend. Ausnahmen von der Testpflicht können in der Covid-19 - Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entnommen werden.

Die schriftliche Selbsterklärung für den Selbsttest muss pro Kurs einmal vorgelegt werden. Das Dokument zum Corona-Selbsttest-Antigen-Nachweis erhalten Sie von uns mit den Buchungsunterlagen und alternativ auf Anfrage.


Stand: 28.06.2021