In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und unter Beachtung der veränderlichen Lage in der anhaltenden Coronavirus-Pandemie müssen Schwimmkursteilnehmer/-innen und Begleitpersonen dieser einen Nachweis über einen negativen Corona-Test (Selbsttest) erbringen.
Der Test darf nicht älter als 24 Stunden sein und ist auch für Kinder ab sechs Jahren verpflichtend. Ausnahmen von der Testpflicht können in der Covid-19 - Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) entnommen werden.
Die schriftliche Selbsterklärung für den Selbsttest muss pro Kurs einmal vorgelegt werden. Das Dokument zum Corona-Selbsttest-Antigen-Nachweis erhalten Sie von uns mit den Buchungsunterlagen und alternativ auf Anfrage.
Stand: 28.06.2021
Wenn Sie das neue Fenster nicht sehen, können wir Ihnen helfen, es erneut zu öffnen.
Sobald der Prozess im neuen Fenster abgeschlossen wurde, können Sie hier fortfahren.
Wenn dies länger als ein paar Minuten dauert, kontaktieren Sie uns bitte.